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June 09 2009
GEMA Petition (Mitzeichnen!)
HIER MITZEICHNEN
Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.
Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.
Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.
All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur.
Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.
Text der Petition
Der Deutsche
Bundestag möge beschließen….dass das Handeln der GEMA auf ihre
Vereinbarkeit. mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht
überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick
auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die
Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der
Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten
vorgenommen wird.
Begründung
Das Ziel dieser Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn geistiges Gut ist schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-Mitglieder und Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu ihrem Recht kommen.Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.
Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.
Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.
All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur.
Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.
